So groß und so teuer dürfen die Wohnungen lt. Jobcenter in Selm sein:
Wohnungen für 1 Person:
bis ca. 50 qm, Kaltmiete mit Nebenkosten maximal 375,00 Euro
Wohnungen für 2 Personen
- Für Bedarfsgemeinschaften bis ca. 65 qm, Kaltmiete mit Nebenkosten maximal 473,20 Euro
- Für Wohngemeinschaften bis ca. 100 qm, Kaltmiete mit Nebenkosten maximal 750,00 Euro
Wohnungen für 3 Personen
bis ca. 80 qm, Kaltmiete mit Nebenkosten maximal 577,60 Euro
Wohnungen für 4 Personen
bis ca. 95 qm, Kaltmiete mit Nebenkosten maximal 671,65 Euro
Wohnungen für 5 Personen
bis ca. 110 qm, Kaltmiete mit Nebenkosten maximal 789,80 Euro
Pro zusätzlicher Person
15 qm, 107,70 Euro
Unterschied zwischen Bedarfs- und Wohngemeinschaft:
Eine Bedarfsgemeinschaft ist ein Ehepaar, eine Familie aber auch ein Paar, das zusammen wohnt aber nicht verheiratet ist.
Eine Wohngemeinschaft sind zwei oder mehr Leute, die zwar zusammen wohnen, aber weder verwandt, noch verschwägert, noch sonst irgendwie „verbandelt“ ist. Es handelt sich also einfach um Personen, die sich eine Wohnung teilen.
Achtung!
Ich habe die Angaben über Wohnungsgrößen und -kosten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, übernehme aber trotzdem keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Die genauen und aktuellen Daten findet man auf der Webseite des Jobcenters Unna.