19. Mai 2024

Sprachförderung für Geflüchtete „NRWege ins Studium“ – Bewerbungszeiträume im 2. Halbjahr

Im Rahmen des Förderprogramms „NRWege ins Studium“ der Technischen Universität Dortmund werden seit Januar 2017 studienvorbereitende Deutschkurse für Geflüchtete angeboten.

Im Rahmen von „NRWege ins Studium“ an der TU Dortmund gibt es folgende Bewerbungsfristen für einen Platz in der Sprachförderung für Geflüchtete:
01. bis 15. Juni 202401
01. bis 15. August 2024

Bei der Online-Bewerbung müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein und entsprechende Nachweise bei der Bewerbung beigefügt sein:

  • Hochschulzugangsberechtigung (Schulzeugnis und Studienunterlagen in Originalsprache und ggf. deutscher oder englischer Übersetzung)
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für einen deutschen Hochschulzugang in Frage kommen, können Sie dies auf der folgenden Website überprüfen: Anabin, DAAD-Zulassungsdatenbank.
  • Nachweis über den Fluchthintergrund (aktuell gültiger Aufenthaltstitel, BAMF-Bescheid)
  • Derzeitiger Wohnsitz in Dortmund oder Umgebung
  • Motivationsschreiben auf Deutsch
  • Deutschkenntnisse mindestens A2-Niveau (Einstufungstestergebnis, Sprachnachweis innerhalb von 2 Jahren (mindestens A2-Niveau oder höher))
  • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nach Deutschland eingereist sind
    Wenn Sie vor mehr als fünf Jahren eingereist sind, erhalten Sie leider keine Sprachförderung. Ausnahmen sind möglich, wenn Sie bereits studieren oder INTEGRA-Förderung im Rahmen von NRWege erhalten (Stipendien, Sprachkurse, Beratung) oder aus folgenden Gründen: Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, persönlicher Krankheitsurlaub. Wenn dies auf Sie zutrifft, kontaktieren Sie bitte die tu-Dortmund.

Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das Online-Formular. Dieses Formular wird zu Beginn jedes Bewerbungszeitraums auf der Website der TU Dortmund freigeschaltet. Weitere Informationen zum Studiengang und das Online-Bewerbungsformular finden Sie hier.

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