22. Dezember 2024

Zum aktuellen Schutzstatus von geflüchteten Syrern in Deutschland

In einer Email vom Kommunalen Integrationszentrum in Unna, erläutert Herrn Spieker, der Leiter der Ausländerbehörde Unna, was die unterschiedlichen Schutzstatus bedeuten. Außerdem geht er auf eine Entscheidung vom BAMF und anderen europäischen Ländern zu derzeitigen Asylentscheidungen ein.

„Ein im Asylverfahren zuerkannter Schutzstatus (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot) kann unter bestimmten Umständen entfallen. Dies kann auf dreierlei Weise passieren: Durch Widerruf, Rücknahme oder Erlöschen.

Der Unterschied zwischen diesen drei Alternativen ist, dass beim Widerruf festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Schutzgewährung nicht mehr vorliegen. Das heißt, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Schutzgewährung zwar richtig war, dass aber sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat, das dazu führt, dass die damals festgestellte Gefährdung aus heutiger Sicht nicht mehr vorliegt.

Im Falle einer Rücknahme wird der Schutzstatus entzogen, weil festgestellt wurde, dass bereits die ursprüngliche Entscheidung zur Schutzgewährung falsch war, weil sie beispielsweise aufgrund falscher Angaben getroffen wurde. Sowohl im Falle des Widerrufs als auch im Falle der Rücknahme ist ein Verfahren vorgeschrieben, in dem die betroffene Person zwingend angehört werden muss und dabei Gelegenheit hat, Argumente vorzubringen, die dafür sprechen, den Schutzstatus nicht zu widerrufen bzw. nicht zurückzunehmen.

Im Falle des Erlöschens tritt der Verlust des Schutzstatus kraft Gesetzes ein, ohne dass es ein gesondertes Verfahren hierzu braucht. Die Behörden stellen fest, dass ein Ereignis eingetreten ist (z.B. die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit oder der freiwillige Verzicht auf den Schutzstatus), das automatisch den Schutzstatus erlöschen lässt.

Während eines laufenden Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens (und damit auch während einer eventuellen Klage gegen die Widerrufs- oder Rücknahmeentscheidung) bleibt der Schutzstatus bestehen und damit auch der Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Wegen der aktuellen unübersichtlichen Lage in Syrien hat das BAMF einen sofortigen Entscheidungsstopp für Asylanträge von Syrern erlassen. Auch andere europäische Länder haben derzeit Asylentscheidungen für Syrer ausgesetzt. Betroffen sind davon wohl zur Zeit in Deutschland ca. 46.000 Erstanträge. Bis das BAMF zu einer Neubewertung kommt, hat die Situation in Syrien für die bestehenden derzeit erst mal keine Auswirkungen.

Ob es zu einer Rückkehrwelle kommen wird, hängt sicherlich von der weiteren Entwicklung ab. Wenn sich die Lage beruhigt und stabilisiert mag es vermehrt zu Rückreisen kommen. Viele syrische Geflüchtete haben sich aber auch mittlerweile eine Existenz in Deutschland aufgebaut und werden wohl erwägen, trotz der Veränderungen im Heimatland hier zu bleiben. Flammt der Bürgerkrieg jedoch wieder auf, könnten ggf. noch mehr Menschen versuchen, aus Syrien zu fliehen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man wohl keine sichere Prognose abgeben“. (Zitat Ende)

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