14. Dezember 2024

Richtlinien Kreis Unna – Einmalige Beihilfen (z.B. Wohnungserstausstattung)

Vom Kreis Unna gibt es ein Dokument, in dem die Beträge aufgelistet sind, die man als einmalige Beihilfe bekommen kann.

Dazu gehören die Pauschalen für die Erstausstattung der Wohnung, die Erstausstattung für Bekleidung und die Erstaustattung bei Schwangerschaft und Geburt.

Außerdem geht es noch um Kosten von Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von diesen Geräten. Diese Kosten werden aber nur in Ausnahmefällen übernommen. Sie sollen statt dessen bei Krankenkassen, Pflegekassen und Rehabilitationsträgern beantragt werden.

Am Ende des Dokuments befindet sich als Anlage der Antrag auf eine einmalige Beihilfe für eine Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten.

Das Dokument (Stand 1.7.2018) scheint immer noch gültig zu sein, denn es ist noch heute, am 1.11.2023, vom Jobcenter Unna verlinkt.

Das Dokument könnt ihr euch hier herunterladen: „Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung einmaliger Bedarfe nach § 24 Abs. 3 SGB II und § 31 SGB XII“.

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