30. August 2025

Neue Regelung: Dublin-Verfahrensbescheinigung statt Duldung

Was ändert sich für Geflüchtete im Dublin-Verfahren? Bislang haben viele Menschen, die sich im Dublin-Verfahren befanden und ausreisepflichtig waren, eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz von der Ausländerbehörde erhalten. Diese Praxis soll nun nicht mehr angewendet werden.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Abschiebungsanordnung erlässt, prüft es bereits alle rechtlichen Hindernisse, die einer Abschiebung entgegenstehen könnten. Deshalb bleibt für die Ausländerbehörden kein Spielraum mehr, zusätzlich eine Duldung zu erteilen.

Einführung der Dublin-Verfahrensbescheinigung

An die Stelle der bisherigen Duldungen tritt jetzt eine neue Bescheinigung: die „Dublin-Verfahrensbescheinigung“.

  • Sie wird von der Ausländerbehörde ausgestellt.
  • Sie hat keine eigene rechtliche Wirkung, sondern dient nur als Informationsnachweis über den Stand des Verfahrens.
  • Die Bescheinigung kann zusätzlich zu den bisherigen Papieren ausgegeben werden.

Ablauf im Verfahren

  • Mit der Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Asylgesetz erlischt die Aufenthaltsgestattung.
  • Die Aufenthaltsgestattung wird von der Ausländerbehörde als „ungültig“ gestempelt, bleibt aber bei der betroffenen Person.
  • Statt einer Verlängerung der Duldung erhalten Betroffene künftig die Dublin-Verfahrensbescheinigung.

Übergangsregelung

Wer bereits eine Duldung im Rahmen des Dublin-Verfahrens besitzt, darf diese behalten. Sie wird jedoch nicht mehr verlängert. Zusätzlich wird auch hier die Dublin-Verfahrensbescheinigung ausgestellt.

Wichtige Folge: Arbeitsverbot

Sobald die Aufenthaltsgestattung erloschen ist, dürfen Betroffene keine Erwerbstätigkeit mehr aufnehmen.

Geltungsbereich

Die Regelung gilt ausschließlich für Dublin-Verfahren – also Fälle, in denen das BAMF eine Abschiebungsanordnung in ein anderes EU-Land erlassen hat.

Hier das Ganze noch einmal etwas einfacher erklärt: Neue Bescheinigung im Dublin-Verfahren

Was bedeutet das für dich?

Wenn du im Dublin-Verfahren bist, ändert sich etwas:
Früher hast du oft eine Duldung von der Ausländerbehörde bekommen. Das gibt es jetzt so nicht mehr.

Stattdessen bekommst du eine neue Bescheinigung: die „Dublin-Verfahrensbescheinigung“.

Das solltest du wissen

  • Deine Aufenthaltsgestattung endet, wenn das BAMF entscheidet, dass du in ein anderes EU-Land zurück musst.
  • Die Aufenthaltsgestattung wird dann für ungültig erklärt, aber du darfst sie behalten.
  • Die neue Bescheinigung zeigt nur, in welchem Stand dein Verfahren ist.
  • Sie ist kein Aufenthaltstitel und gibt dir keine neuen Rechte.

Was ist mit Arbeit?

Wichtig: Wenn deine Aufenthaltsgestattung nicht mehr gültig ist, darfst du nicht mehr arbeiten oder eine Arbeit aufnehmen.

Wenn du schon eine Duldung hast

  • Deine alte Duldung bleibt bei dir.
  • Sie wird aber nicht verlängert.
  • Zusätzlich bekommst du die Dublin-Verfahrensbescheinigung.

Für wen gilt das?

Diese Regelung betrifft nur Menschen, die im Dublin-Verfahren sind – also wenn Deutschland entschieden hat, dass ein anderes EU-Land für dein Asylverfahren zuständig ist.

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