18. Oktober 2024

Wichtig für Geflüchtete mit Auto

Bisher durften Geflüchtete aus der Ukraine mit ihrem PKW mit ukrainischem Kennzeichen am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.

Ab heute, dem 1. Oktober 2024, benötigen alle Fahrzeuge, die länger als ein Jahr in Deutschland sind, auch eine Zulassung in Deutschland und daher auch ein deutsches Kennzeichen. Für die PKW gelten auch die Fristen für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (TÜV).

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